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SUSAR in klinischen Studien: Bedeutung, Meldung und typische Fehler
Bei klinischen Studien müssen unerwünschte Ereignisse schnell und sauber eingeordnet werden. Besonders wichtig sind SUSAR-Fälle, weil sie auf neue oder schwerer als erwartete Sicherheitsrisiken eines Prüfpräparats hinweisen können.
SUSAR steht für Suspected Unexpected Serious Adverse Reaction. Damit ein Ereignis als SUSAR gilt, müssen mehrere Kriterien zusammenkommen: Schweregrad, Erwartbarkeit und ein plausibler Zusammenhang mit dem Prüfpräparat.
In der Praxis entstehen Fehler häufig bei der Abgrenzung: Handelt es sich um ein Adverse Event, um ein Serious Adverse Event oder um eine Suspected Unexpected Serious Adverse Reaction? Diese Unterscheidung beeinflusst Safety Reporting, Fristen, Dokumentation und die Bewertung der Patientensicherheit.
Was bedeutet SUSAR?
SUSAR steht für Suspected Unexpected Serious Adverse Reaction, also für eine vermutete, unerwartete und schwerwiegende Nebenwirkung im Zusammenhang mit einem Prüfpräparat. Der Begriff wird vor allem in klinischen Prüfungen verwendet, wenn Sicherheitsereignisse während der Entwicklung eines Arzneimittels bewertet und gemeldet werden müssen.
Ein medizinisch auffälliges oder unerwünschtes Ereignis reicht für die Einordnung als SUSAR noch nicht aus. Entscheidend ist die Kombination mehrerer Kriterien:
- Es liegt ein unerwünschtes medizinisches Ereignis vor.
- Das Ereignis ist schwerwiegend.
- Ein Zusammenhang mit dem Prüfpräparat ist zumindest plausibel.
- Art oder Schweregrad sind nach den relevanten Referenzinformationen nicht erwartet.
Diese Kriterien machen den Begriff enger als viele alltagssprachliche Verwendungen von Nebenwirkung. „Unexpected“ meint dabei keine subjektive Überraschung im Studienteam. Entscheidend ist, ob Art oder Schweregrad des Ereignisses mit den gültigen Referenzinformationen übereinstimmen.
Wie unterscheidet sich ein SUSAR von AE und SAE?
Die Unterscheidung zwischen AE, SAE und SUSAR ist der Kern des Safety Reporting. Sie gehört bereits in Studienprotokoll, Safety Management Plan und Rollenverteilung. So ist im Ereignisfall klar, wer welche Bewertung vornimmt.
Ein Adverse Event beschreibt zunächst jedes unerwünschte medizinische Ereignis bei einer Studienteilnehmerin oder einem Studienteilnehmer. Dabei muss noch kein kausaler Zusammenhang mit dem Prüfpräparat bestehen. Ein auffälliger Laborwert, ein Symptom oder eine neue Erkrankung kann also ein AE sein, auch wenn später eine andere Ursache wahrscheinlicher ist.
Ein Serious Adverse Event, kurz SAE, ist eine schwerwiegende Form eines unerwünschten Ereignisses. Schwerwiegend meint hier nicht die reine Symptomintensität. Entscheidend sind Kriterien wie Tod, Lebensbedrohung, stationäre Aufnahme, Verlängerung einer Hospitalisierung, bleibende oder erhebliche Einschränkung oder vergleichbar medizinisch wichtige Ereignisse.
Ein SUSAR liegt erst dann vor, wenn zusätzlich ein begründeter Verdacht auf Zusammenhang mit dem Prüfpräparat besteht und das Ereignis unerwartet ist. Die Zwischenstufe wird häufig als Suspected Adverse Reaction, kurz SAR, bezeichnet. Damit entsteht eine Art Entscheidungskette:

Diese Stufenlogik schützt vor zwei Fehlern: zu viele Ereignisse vorschnell als SUSAR zu melden oder echte SUSAR-Fälle zu spät zu erkennen. Die Grafik ersetzt dabei keine medizinische Einzelfallbewertung, macht aber die zentrale Entscheidungslogik sichtbar.
Warum SUSARs in klinischen Studien regulatorisch relevant sind
SUSAR-Fälle sind regulatorisch relevant, weil sie neue oder schwerer als erwartete Sicherheitsinformationen über ein Prüfpräparat anzeigen können. Sie können einzelne Fallberichte, die Nutzen-Risiko-Bewertung, die Information von Prüfzentren und die Fortführung einer klinischen Studie betreffen.
Internationale Leitlinien wie ICH E2A betonen, dass schwerwiegende und unerwartete vermutete Arzneimittelreaktionen beschleunigt berichtet werden sollen. Für tödliche oder lebensbedrohliche unerwartete Reaktionen werden besonders kurze Fristen genannt; andere schwerwiegende unerwartete Reaktionen sind ebenfalls zeitnah zu melden. Im europäischen Kontext ist die Meldung von SUSARs eng mit EudraVigilance und den Vorgaben für klinische Prüfungen verbunden.
Für Studienteams beginnt die regulatorische Qualität bei der Erfassung. Wenn Schweregrad, Kausalität, Erwartbarkeit oder Referenzdokumente unklar dokumentiert sind, wird die spätere Meldelogik unsicher.
Welche Rolle Pharmakovigilanz, Safety Reporting und SUSAR-Management spielen
SUSAR-Bewertungen sind Teil der Pharmakovigilanz. Pharmakovigilanz umfasst den breiteren Rahmen der Erkennung, Bewertung, des Verständnisses und der Prävention unerwünschter Arzneimittelwirkungen. SUSARs bilden darin einen besonders eilbedürftigen Ausschnitt klinischer Prüfungen.
Im Safety Reporting müssen mehrere Informationen zusammengeführt werden:
- klinischer Verlauf des Ereignisses
- zeitlicher Zusammenhang mit Prüfpräparat und Begleitmedikation
- Schweregrad und Outcome
- alternative Erklärungen, zum Beispiel Grunderkrankung oder Komorbiditäten
- Referenzinformationen wie Investigator’s Brochure oder Fachinformation
- Bewertung der Kausalität und Erwartbarkeit
- Follow-up-Informationen, wenn der Fall zunächst unvollständig ist
Diese Informationen sind selten perfekt vollständig, wenn ein Ereignis erstmals bekannt wird. Trotzdem müssen Bewertungs- und Meldeentscheidungen innerhalb der vorgesehenen Fristen getroffen werden. Ein belastbarer Safety-Prozess muss deshalb mit Unsicherheit umgehen können, ohne die Dokumentation beliebig zu machen.
Ein gutes SUSAR-Management sorgt dafür, dass relevante Sicherheitssignale weder übersehen noch unnötig aufgebläht werden. Zu zurückhaltende Bewertung kann Patientinnen und Patienten gefährden und regulatorische Pflichten verletzen. Zu breite Meldung kann Safety-Systeme mit wenig aussagekräftigen Fällen belasten und die Interpretation erschweren.
Für klinische Studien ist daher eine klare Bewertungslogik entscheidend. Sie verbindet medizinische Einschätzung, Dokumentation, Kodierung und regulatorische Meldewege. Besonders in frühen Phasen, bei vulnerablen Populationen oder bei neuartigen Wirkmechanismen sollte die Safety-Logik eng mit Studiendesign, Monitoring und Patientensicherheit in klinischen Studien verzahnt sein.
Typische Fehler bei der Einordnung von SUSARs
Ein häufiger Fehler ist die Gleichsetzung von Schwere und Ernsthaftigkeit. Ein Symptom kann stark ausgeprägt sein, ohne regulatorisch „serious“ zu sein. Umgekehrt kann ein Ereignis mit moderater Symptomintensität schwerwiegend sein, wenn es etwa zu einer Hospitalisierung führt oder medizinisch wichtige Interventionen erforderlich macht.
Ein zweiter Fehler betrifft die Kausalitätsbewertung. Ein zeitlicher Zusammenhang allein reicht nicht automatisch für einen SUSAR. Gleichzeitig darf ein Zusammenhang nicht vorschnell ausgeschlossen werden, nur weil die Patientin oder der Patient komplexe Vorerkrankungen hat. Für die Einordnung zählt, ob ein vernünftiger Verdacht besteht, dass das Prüfpräparat beteiligt sein könnte. Vertiefend ist hier das Causality Assessment relevant.
Auch die Erwartbarkeit wird häufig zu grob geprüft. Entscheidend ist nicht, ob ein Ereignis theoretisch denkbar oder pharmakologisch plausibel ist. Maßgeblich ist, ob Art oder Schweregrad mit den gültigen Referenzinformationen übereinstimmen. Bei Prüfpräparaten ist dies meist die Investigator’s Brochure. Wenn ein Ereignis dort nur weniger schwer, unspezifischer oder in anderem Kontext beschrieben ist, kann die Bewertung anspruchsvoll werden.
Problematisch ist außerdem eine uneinheitliche Codierung. Wenn Ereignisse mit unterschiedlichen Begriffen erfasst werden, kann dieselbe klinische Situation in Safety-Daten fragmentiert erscheinen. Eine saubere MedDRA-Klassifikation hilft, Ereignisse konsistent zu kodieren und im Verlauf besser auszuwerten.
Zusammenhang mit MedDRA, CIOMS und Causality Assessment
SUSAR-Bewertungen stehen selten isoliert. Sie hängen mit Terminologie, Fallberichtsformaten und Kausalitätslogik zusammen. MedDRA unterstützt die standardisierte Kodierung medizinischer Ereignisse. CIOMS ist im Safety-Kontext vor allem durch internationale Begriffsarbeit und standardisierte Berichtsformate relevant. Causality Assessment ordnet ein, wie plausibel ein Zusammenhang zwischen Ereignis und Prüfpräparat ist.
Für die klinische Praxis bedeutet das: Ein SUSAR verbindet mehrere Qualitätsanforderungen. Die medizinische Bewertung muss nachvollziehbar sein, die Terminologie konsistent, die Referenzinformation aktuell und der Meldeweg klar definiert.
Ein gut vorbereiteter Safety-Prozess klärt deshalb vor Studienbeginn:
- Wer bewertet Schweregrad, Kausalität und Erwartbarkeit?
- Welche Referenzdokumente sind maßgeblich?
- Wie werden Follow-up-Informationen angefordert und dokumentiert?
- Wie wird mit verblindeten Studien umgegangen?
- Wann werden Sponsor, Prüfer, Behörden und Ethikkommissionen informiert?
Diese Fragen beeinflussen Patientensicherheit, regulatorische Anforderungen und Datenqualität.
SUSARs zeigen damit exemplarisch, wie eng Sicherheit, Nachvollziehbarkeit und methodische Qualität in klinischer Forschung zusammenhängen. Studienergebnisse lassen sich später nur belastbar bewerten, wenn auch Safety-Ereignisse konsistent erfasst und eingeordnet wurden.
Fazit
Ein SUSAR ist ein eng definierter Safety-Fall in klinischen Studien: schwerwiegend, unerwartet und mit begründetem Verdacht auf Zusammenhang mit dem Prüfpräparat. Die korrekte Einordnung verlangt mehr als eine schnelle Nebenwirkungsmeldung. Sie setzt voraus, dass AE, SAE, Kausalität und Erwartbarkeit sauber voneinander getrennt werden.
Für Sponsor, Prüfer und Safety-Verantwortliche ist diese Abgrenzung praktisch entscheidend. Sie beeinflusst Meldefristen, regulatorische Kommunikation, Datenqualität und letztlich die Bewertung der Patientensicherheit. Je klarer die SUSAR-Logik vor Studienbeginn definiert ist, desto belastbarer lassen sich Safety-Ereignisse im Studienverlauf bewerten.
ICH E2A: Clinical Safety Data Management: Definitions and Standards for Expedited Reporting: https://database.ich.org/sites/default/files/E2A_Guideline.pdf
Verordnung (EU) Nr. 536/2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32014R0536
European Commission CT-3 Guidance zu Adverse Event Reporting in Clinical Trials: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2011:172:0001:0013:EN:PDF
CIOMS Cumulative Glossary: https://cioms.ch/wp-content/uploads/2025/07/CIOMS_CumulativeGlossary_v2.3_Jul2025.pdf
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