Im Bereich des Gesundheitswesens spielt die Bundesoberbehörde (BOB) eine zentrale Rolle bei der Genehmigung von klinischen Studien, der Zulassung von Arzneimitteln und Produkten sowie der Durchführung von Inspektionen und Audits. Insbesondere das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sind als Bundesoberbehörde von großer Bedeutung.
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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übernimmt dabei die Verantwortung für die Genehmigung von klinischen Studien (Prüfungen) mit Medizinprodukten und Arzneimitteln sowie für die Zulassung von Arzneimitteln und die Registrierung von homöopathischen Arzneimitteln. Zudem obliegt dem BfArM die Durchführung von Leistungsbewertungen von In-vitro-Diagnostika sowie die Bewertung und Risikobeurteilung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Darüber hinaus überwacht das BfArM den Verkehr mit Betäubungsmitteln.
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist insbesondere für die Leistungsbewertungen von Hochrisiko-In-vitro-Diagnostika zuständig. Es reguliert auch die Zulassung von Impfstoffen und Seren, Blutprodukten sowie gentechnisch hergestellten Blutbestandteilen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Das BfArM hat verschiedene Aufgaben im Zusammenhang mit der Zulassung von Medizinprodukten und Arzneimitteln. So ist es unter anderem für die Genehmigung von klinischen Studien (Prüfungen) mit Medizinprodukten und Arzneimitteln sowie die Zulassung von Arzneimitteln und die Registrierung von homöopathischen Arzneimitteln zuständig. Zudem übernimmt das BfArM Leistungsbewertungen von In-vitro-Diagnostika und die Bewertung und Risikobeurteilung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Auch die Überwachung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln fällt in den Aufgabenbereich des BfArM.
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als Bundesoberbehörde
Das PEI ist eine Bundesoberbehörde, die Leistungsbewertungen von Hochrisiko-In-vitro-Diagnostika durchführt. Darüber hinaus regelt das PEI die Zulassung von Impfstoffen und Seren, Blutprodukten sowie gentechnisch hergestellten Blutbestandteilen. Auch die Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie die Durchführung von Inspektionen und Audits zählen zu den Aufgaben des PEI.
Inspektionen und nicht-interventionelle Studien
Für interventionelle Studien ist sowohl die Genehmigung der Bundesoberbehörden als auch der Ethikkommission erforderlich. Bei nicht-interventionellen Studien (NIS) oder Anwendungsbeobachtungen hingegen genügt eine Anzeige.
Fazit Bundesoberbehörde
Die Bundesoberbehörde (BOB) im Gesundheitswesen spielt eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit und Wirksamkeit von medizinischen Produkten. Durch ihre Zuständigkeiten in der Genehmigung von klinischen Studien, der Zulassung von Arzneimitteln und Produkten sowie der Durchführung von Inspektionen tragen sie maßgeblich zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen bei. Sowohl das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als auch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) leisten wertvolle Arbeit, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und innovative medizinische Fortschritte voranzutreiben.
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